Mit der Berufsgenossenschaft (BG)

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Die Versicherung über die Berufsgenossenschaft (BG) greift nicht nur am Arbeitsplatz, wie das vielleicht manchmal vermutet wird. Das Eingreifen der Unfallversicherung (BG) schon zu dem Zeitpunkt, wo man sich von zu Hause aus auf den Weg zur Arbeit macht. Das heißt also, dass der Weg zur Arbeitsstelle und auch der Weg von der Arbeitsstelle nach Hause zurück in den Umfängen der Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft liegt.

Auch sind hier Wege mit inbegriffen, welche man im Zuge der Arbeit geht, also auch Dienstreisen, der Gang zum Betriebssport, genauso aber auch der Weg zu einem Betriebsausflug und wieder zurück, da dies alles mit dem Arbeitsplatz in Verbindung steht. Durch die Unfallversicherung (BG) sind auch Umwege abgedeckt, die man in Kauf nehmen muss, um Kinder zu einer Betreuung zu bringen und von dieser wieder abzuholen. Auch, wenn man eine Fahrgemeinschaft bildet und dadurch dann Umwege aufkommen, ist dies auch durch die Unfallversicherung (BG) abgedeckt.

Vorsicht aber bei Umwegen, welche man zum Beispiel zum Einkaufen nutzt. Diese sind von der Unfallversicherung (BG) nicht betroffen, da in der Regel nur der direkte Weg zum Arbeitsplatz und zurück versichert ist, bis auf oben angeführte Ausnahmen. Hier greift die private Unfallversicherung. Generell ist also zu sagen, dass man durch die Unfallversicherung (BG) auf allen Wegen versichert ist, welche direkt mit dem Arbeitsplatz zu tun haben.

Wenn man früh aus dem Haus tritt und stürzt, so ist es sogar relevant, ob man ins Haus zurück stürzt oder nach vorn. Denn erst ab der Haustüre nach draußen ist die Gültigkeit der Wegeunfälle, für die die BG aufkommt. Alles, was sich im Inneren des Hauses abspielt, ist über die private Unfallversicherung abgedeckt.

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