Mit Leistungen von der Unfallversicherung

Link im Text? Text von insges. ca. 200 Wörtern kostet inkl. Link 8 Euro netto, 2 Links 12 Euro netto.

Das ist natürlich eine sehr wichtige Frage, denn man sollte natürlich schon vor einem Unfall genau Bescheid wissen, wann man Leistungen von der Unfallversicherung bekommt. Die Unfallversicherung greift ja bekanntlich bei allen Unfällen, welche sich privat ereignen. Für die arbeitsbedingten Unfälle (Arbeits- und Arbeitswegeunfälle) ist die Berufsgenossenschaft zuständig. Wann bekommt man aber Leistungen?

Leistungen bekommt man aber nicht sofort, denn dafür müssen ein paar Dinge erfüllt sein. Hat man nach dem privaten Unfall Schäden davon getragen, welche sich über ein Jahr hinziehen und sich auch dann noch nicht wirklich gebessert haben, dann kann man die Leistungen von der Unfallversicherung bekommen, welche vereinbart sind. Ist man in einer privaten Unfallversicherung unterscheidet sich aber hier die Grenze, ab wann Leistungen gezahlt werden. Diese Grenze richtet sich nach dem Invaliditätsgrad.

Hier sollte man sich unbedingt schon im Vornherein gut informieren, da eine Invalidität ja nicht sofort bedeutet, dass man beispielsweise nicht mehr arbeitsfähig ist. Es kann sich aber auch um bestimmte Dinge, Hobbys und Alltagsaufgaben handeln, welche man durch den Unfall nicht mehr ausüben kann. Hier muss man sich informieren, inwiefern die Unfallversicherung bezahlt und unterstützt, damit man auch wirklich die Leistungen bekommt, welche einem zustehen.

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