Mit der Riesta Rente gesichert ins Alter
Die Riesta Rente ist eine kapitalgedeckte Altersvorsorge. Sie wird seit 2002 vom Staat gefördert und bietet dem Versicherer viele Vorteile. Die Riesta Rente bietet eine Grundzulage für den Erwachsenen und eine Kinderzulage.
Je nach Mindesteigenbeitrag richtet sich auch die Riesta Rente Zulage. Bei 2 % Mindesteigenbeitrag beträgt die Grundzulage für Erwachsene 76 Euro und die Kinderzulage 92 Euro. Bei 3 % Mindesteigenbeitrag sind es 114 Euro Grundzulage und 138 Euro Kinderzulage. Bei 4 % Mindesteigenbeitrag sind es 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage. Für ab 2008 geborene Kinder gibt es sogar 300 Euro jährlich Kinderzulage auf die Riesta Rente. Weiterhin bekommen bis 25-Jährige einen 200-Euro-Bonus.
Der Mindesteigenbeitrag für die Riesta Rente berechnet sich vom Bruttoeinkommen und sollte mit mindestens 2 % vom Bruttolohn im ersten Versicherungsjahr beginnen, im zweiten Versicherungsjahr mit 3% und ab dem dritten Versicherungsjahr mit 4 % weiter bespart werden, um die volle Riesta Renten Förderung zu erhalten. Es bleibt aber jedem Versicherten selber überlassen, ob er mehr als 2 % Mindesteigenbeitrag zahlen möchte. Wenn nicht, bleibt die niedrigste Riesta Rente Förderung bestehen und die Riesta Rente Förderung kann nicht voll ausgeschöpft werden. Bei weniger als 4 % erfolgt die Förderung der Riesta Rente entsprechend anteilig.
Um dem Versicherten eine Erleichterung für die Antragstellung der jährlichen Zulagenförderung zu geben, gibt es ab 2005 einen Dauerzulagenantrag. Dieser ist bei dem Anbieter vom jeweiligen Riesta Rente Produkt zu stellen und gilt für jedes Jahr. Für Kinderlose oder besser Verdienende gibt es die Möglichkeit, dass sie ihre eingezahlten Rieta Rente Beiträge steuerlich geltend machen können. Das lohnt sich z. B. für Beamte. Hierfür dürfen aber die Sonderausgaben nicht überschritten werden.
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