Mit Rister

Rister ist mit den Zulagenangeboten und den vielen Steuervorteilen für die Versicherer gut angelegtes Geld. Seit 2002 wird Rister vom Staat gefördert und dient als Altersvorsorge. Zu den Rister Förderkreis gehören Soldaten, Richter, Beamter sowie ihre Ehepartner und Pflichtversicherte aus der Rentenversicherung. Sind die Ehepartner nicht erwerbstätig oder gehören zu den nicht förderfähigen Berufen, wie Rechtsanwälte oder Ärzte werden Sie dann gefördert, wenn sie der Ehepartner sind. Es können 2 %, 3 % und 4 % des Bruttogehaltes angespart werden. Das sind 76 Euro, 114 Euro und 154 Euro Rister Förderung pro Erwachsenen und 92 Euro, 138 Euro und 185 Euro Rister Förderung pro Kind. Ab 2008 geborene Kinder erhalten sogar 200 Euro pro Jahr Rister Förderung. Sehr vorteilhaft ist die Rister Zulage bei Familien mit vielen Kindern, die bekommen dann eine hohe Kinderzulage bei vergleichsweise geringer Einzahlung.

Es muss beim Finanzamt für jedes Jahr ein Zulagenantrag für die Rister gestellt werden. Seit 2005 ist es möglich, einen Dauerzulagenantrag zu stellen, der dem Versicherer den jährlichen Neuantrag an das Versicherungsunternehmen erspart. Auch Besserverdiener und kinderlose Paare haben einen großen Vorteil mit der Rister, denn sie können ihre Einzahlungen in den Rister Vertrag steuerlich geltend machen. Ab 2008 sind das bis zu 2100 Euro im Jahr eingezahlte Beiträge abzüglich der Zulagen die man bekommen hat. Dabei darf der Grenzsteuersatz vom Einkommensteuertarif 42 Prozent nicht übersteigen, damit der Staat die Rister steuerlich subventioniert.

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